Antwort ausstehend von Christian Schroeder CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort 30.10.2024 von Silke Launert CSU
Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden.
Antwort 13.09.2024 von Joachim Herrmann CSU
Ich darf Sie bitten Ihre Frage an den zuständigen Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter, MdL zu richten, der Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen wird
Antwort 30.08.2024 von Mario Czaja CDU
Nach wie vor halte ich die Abkehr der Degewo von einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern für einen Fehler und unterstütze die Bürgerinitiative.
Antwort 29.08.2024 von Klaus Rundorf CDU
für Radwege an Bundesstraßen ist, soweit ich orientiert bin, dass Land zuständig.
Antwort ausstehend von Marcel Penquitt SPD