Die aktuelle Rechtslage, nach der es auch bei fehlender Lebensunterhaltssicherung Ausnahmen gibt, wenn die Person ihre finanzielle Situation "nicht zu vertreten hat", ist daher eine gute Lösung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.12.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.01.2024 von Stephan Brandner AfD
Für uns steht die Einbürgerung am Ende eines langen Integrationsprozesses - und nicht am Anfang.
Antwort 13.12.2023 von Hakan Demir SPD
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Antwort 15.12.2023 von Hakan Demir SPD
Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration.
Antwort 20.12.2023 von Hakan Demir SPD
Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen.
Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD
Bei der Lebensunterhaltssicherung ist es so, dass aktuell die Ausnahmeregelungen verhandelt werden - also wann eine Person trotz Nichterfüllung eingebürgert werden kann