Antwort 15.09.2023 von Pascal Leddin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Wir arbeiten nicht mit der AfD zusammen. Weder in den Parlamenten, noch in den kommunalen Einrichtungen wird es eine Zusammenarbeit mit der AfD geben.
Diese Partei ist die gefährlichste in diesem Land, sie ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus.
Ein Verbotsantrag sollte daher aus meiner Sicht nur dann gestellt werden, wenn es eine sehr klare und überzeugende Beweislage gibt und entsprechende Hinweise unserer Sicherheitsbehörden vorliegen.