Antwort 19.03.2024 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.
Bei den Plänen für einen Industriestrompreis geht es im Wesentlichen darum, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und zu schaffen.
Wir haben versucht, möglichst viele der Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen.