Antwort 17.03.2022 von Tobias Hans CDU
Vor diesem Hintergrund sind solche Entscheidungen der kommunalen Gremien auch zu respektieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Entscheidungen der kommunalen Gremien auch zu respektieren.
Durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung und das Abschalten der letzten Kernkraftwerke bis Ende 2022 sind wir in hohem Maße von Wind- und Sonnenenergie und in geringerem Maße auch von der Biomasse als Hauptpfeiler unserer Stromversorgung abhängig.
Mit der Fertigstellung der bereits genehmigten Anlagen liegt Bayern über den Erwartungen des Netzentwicklungsplans 2030.
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Die Kommunen können und sollen auch selbst entscheiden, an welchen Projekten sie sich beteiligen.