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Hakan Demir
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD

Wie Sie richtigerweise schreiben, wird es mit dem neuen Gesetz auch möglich, als Deutsche in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort 25.01.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.

Hakan Demir
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD

Sozialleistungen, die der Einbürgerung entgegenstehen, sind sowohl in der aktuellen Fassung des Gesetzes als auch im Kabinettsbeschluss zur Reform Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch - BAföG gehört nicht dazu.

Portrait von Konstantin Kuhle
Antwort 30.11.2023 von Konstantin Kuhle FDP

mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits-
rechts ist geplant, auf das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung aus § 25 StAG zu verzichten.

Hakan Demir
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD

Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken.

Hakan Demir
Antwort 24.08.2023 von Hakan Demir SPD

Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.