Die aktuellen Planungen des BMI vorsehen, einen Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im 4. Quartal 2022 durchs Kabinett zu bringen. Das bedeutet, die parlamentarischen Verhandlungen im Bundestag könnten Anfang 2023 beginnen, so dass das Gesetz noch vor dem Sommer 2023 in Kraft treten könnte.
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Antwort 29.06.2022 von Bernhard Daldrup SPD
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Antwort 18.07.2022 von Kaweh Mansoori SPD
Es werden noch weitere Schritte im Sinne einer fortschrittlichen Einwanderungs- bzw. Integrationspolitik innerhalb dieser Legislaturperiode folgen
Antwort 04.07.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Änderung des Staatsangehörigkeitgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen.
Antwort 12.07.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein soll.
Antwort 07.11.2022 von Tiemo Wölken SPD
Durch den Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird sichergestellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erhalten bleibt.