(...) Die Trennung zwischen Gemeinnützigkeit und politischem Engagement ist in einer Demokratie schlicht nicht möglich. Wer sich für unsere Demokratie einsetzt, sollte gefördert und nicht bestraft werden. (...)
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(...) Die Gemeinnützigkeit einer Organisation, nach der Abgabenordnung des Steuerrechts, definiert sich jedoch nicht nach einer bestimmten inhaltlichen Ausrichtung. Sie wird definiert durch in dieser Abgabenordnung enthaltene 25 Tätigkeitsbereiche einer Organisation. (...)
(...) Für mich ist es wichtig, dass gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein können (...)
(...) Gemeinnützige Organisationen sollen bei der Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke politisch aktiv sein können. Dies umfasst selbstverständlich auch die Einmischung in die Tagespolitik. (...)
(...) Aus diesem Grund haben wir vor einem Jahr einen Antrag unter dem Titel "Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür" in den Bundestag eingebracht. ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/074/1907434.pdf ) Der Antrag befindet sich gegenwärtig zur Beratung in den Ausschüssen. (...)
Es ist unbestritten, dass ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement eine sehr große Bedeutung für unsere Gesellschaft hat. Viele Organisationen leisten wichtige Beiträge für das Gemeinwohl und werden daher zurecht steuerlich begünstigt, sofern sie die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 AO erfüllen.