Antwort 27.07.2026 von Sven Heinemann SPD
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der beschriebenen Entwicklungen große Sorgen machen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der beschriebenen Entwicklungen große Sorgen machen.
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Ich halte die Aufteilung nicht für gerechtfertigt. Sie folgt einem Sparziel, das nachträglich um Ausnahmen ergänzt wurde. Notwendig wäre gewesen, die Eingriffe zurückzunehmen, statt sie für einzelne Gruppen abzumildern.
Keine Ausnahmeregeln dürfen einer sachgerechten Weiterentwicklung des Vergütungssystems im Weg stehen
Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.