Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie neben der deutschen auch eine (oder weitere) Staatsbürgerschaften besitzen - ohne die deutsche abgeben zu müssen und ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen, das wird entfallen. Sie können also die türkische Staatsangehörigkeit beantragen und hätten dann mit der deutschen zwei.
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Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.
Im Zuge der aktuellen Reform ist geplant, dass es nach ihrer Umsetzung nicht mehr notwendig sein wird, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
Im Grunde bin ich der Auffassung, dass unser Staatsangehörigkeitsrecht trotz des Grundsatzes der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit sehr wohl austariert ist.
Eine Einbürgerung erfolgt immer per Antrag auf Basis der zu erfüllenden Voraussetzungen