Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Grundsicherung im Alter dient als ergänzende Leistung, um das Einkommen auf das notwendige Existenzminimum anzuheben.
Die Grundsicherung im Alter dient als ergänzende Leistung, um das Einkommen auf das notwendige Existenzminimum anzuheben.
Veränderungen an der Rente für langjährig Versicherte sind nicht geplant, weshalb es dazu auch keinen Passus im Koalitionsvertrag gab.
Unsere Position ist, das alle zu versteuernden Einkommen unter 1.400 Euro im Monat steuerfrei sein sollen – das ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie.
Nach Annahme des Koalitionsvertrags und Regierungsbildung werden wir Maßnahmen festlegen, um freiwilliges längeres Arbeiten durch finanzielle Anreize zu fördern
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart: "Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben."