Sehr geehrter Herr Frei, nun sind die Koaltionsverhandlungen beendet. Im Vertrag findet sich kein Hinweis auf eine Änderung der Rente für langjährig Versicherte. Bleibt es bei der bisherigen Regelung?
Falls ja, gilt dies für die gesamte Legislatur?
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.
Im politischen Wettbewerb treten die einzelnen Parteien für sich an und werben um die Gunst der Wählerinnen und Wähler für ihre jeweils eigenen Ideen und Konzepte
Ich bin immer für Lösungen, die wenig Bürokratie zur Folge haben
Ich teile die Auffassung, dass der Nahostkonflikt diverse Ursachen hat, die allerdings nicht - so wie Sie zu insinuieren scheinen - in der alleinigen Verantwortung Israels liegen.
