Es ist ungerecht, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Jede Arbeit hat ihren Wert und sollte entsprechend entlohnt werden.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.07.2024 von Amira Mohamed Ali BSW
Antwort 29.01.2024 von Hubert Hüppe CDU
Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 23.01.2024 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Entlohnung von Werkstattbeschäftigten nach Mindestlohn sehen wir als eine große Hürde für einen Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und lehnen diesen Ansatz daher ab.
Antwort 31.01.2024 von Thomas Hitschler SPD
Was die zukünftigen Entgelte für Werkstattbeschäftigte und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft, so haben wir im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart:
Antwort ausstehend von Marc Biadacz CDU