Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Für mich gilt: Wenn es belastbare Hinweise auf Zähl- oder Verfahrensfehler gibt, müssen sie rechtsstaatlich aufgeklärt werden – aber eben über die dafür vorgesehenen Verfahren und nicht durch politische Zurufe. Genau dafür haben wir Wahlprüfung und gerichtliche Kontrolle.
Bei Zweifel an Korrektheit der Auszählung unterstützt die AfD die Forderung nach Neuauszählung
Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Nach meiner Kenntnis basieren die Forderungen des BSW bezüglich der Neuauszählung aller Stimmen lediglich auf Vermutungen und sind damit auch Versuch, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu schwächen.