Antwort 14.10.2025 von Vinzenz Glaser Die Linke
Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess
Eine umfassende Neuauszählung aller Stimmen ist nur vorgesehen, wenn konkrete Hinweise auf systematische Fehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen – solche Hinweise gibt es bislang nicht.
Der demokratische Rechtsstaat bietet dafür klare Verfahren.
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt über 1.000 Einsprüche eingegangen.