Antwort 27.03.2023 von Stephanie Aeffner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Daher würde aus unserer Sicht der Bestandsschutz Vorrang vor der zu erwartenden Beschattung der Solaranlagen haben.
Daher würde aus unserer Sicht der Bestandsschutz Vorrang vor der zu erwartenden Beschattung der Solaranlagen haben.
Aktuelle Anlagen (bis 7kW) dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu 100% produzieren.
Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.