Guten Tag Herr Stirböck, ich hätte eine Frage zu PV-Anlagen. Warum muss in Hessen noch mit 50cm Abstand zum Nachbarn gehalten werden (nach einem mühevollen Antrag hoffentlich) und in BW nicht?

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Frage von Sven K. •

Guten Tag Herr Stirböck, ich hätte eine Frage zu PV-Anlagen. Warum muss in Hessen noch mit 50cm Abstand zum Nachbarn gehalten werden (nach einem mühevollen Antrag hoffentlich) und in BW nicht?

Sind denn Reihenhäuser in BW besser gegen Feuer geschützt als in Hessen? Leider verliert man dadurch viel Kapazität, bzw. das ganze wird unwirtschaftlich. Wann denkt Hessen dies anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die nötige Energiewende?

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Sehr geehrter Herr K.,

diese Frage wird in der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt. Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.

Im Anhang finden Sie den Erlass dazu des Ministeriums.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Stirböck

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