Bei einer Trennung der Eltern ist es uns ein Anliegen, dass das Wohl des Kindes im besonderen Maße berücksichtigt wird und im Vordergrund steht.
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Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.
Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Arbeit der NRW-Jugendämter durch die Festlegung fachlicher Mindeststandards beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung sowie durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Qualitätsberatung und der Einführung verpflichtender Qualitätsentwicklungsverfahren zu verbessern.
Sei versichert, dass wir das Wohl aller Kinder immer in den Mittelpunkt unserer Familienpolitik stellen.
Das Wichtigste ist doch eine Entscheidung, die im Sinne des Kindes ist. Um die Grundlage dafür zu schaffen, fordern wir deshalb eine gesetzlichen Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichter:innen.