Ist Ihnen das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung bewusst? Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Elmar R. •

Ist Ihnen das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung bewusst? Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Liebe Frau Rößner,
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung/Scheidung ist ein gar nicht so seltenes Problem und kann durchaus als psychische Kindesmisshandlung bezeichnet werden.
Ich spreche hier ausdrücklich nicht von den Fällen bei denen sich ein Kind objektiv begründet (physische Misshandlung, Vernachlässigung o.ä.) von einem Elternteil abwendet sondern von vom betreuenden Elternteil bewusst oder unbewusst herbei geführter Entfremdung.
Statistiken darüber gibt es nicht. Nach Expertenschätzungen sind aber zwischen 30.000 und 60.000 Kinder / Jahr davon betroffen.
Dies verursacht (nicht sichtbare) seelische Verletzungen die sich bis weit ins Erwachsenenleben hinein auswirken.
Gerichte, Jugendämter und Beratungsstellen sind i.d.R. damit überfordert.
Der Gesetzgeber kümmert sich nicht darum.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Grüße
Elmar R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In familienrechtlichen Verfahren treffen Richter:innen Entscheidungen mit oftmals erheblichen Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen – und natürlich auf ihre Familien. Deshalb setzen wir Grüne im Bundestag uns schon lange für die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren ein (z.B. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/085/1908568.pdf).

Denn das Wichtigste ist doch eine Entscheidung, die im Sinne des Kindes ist. Um die Grundlage dafür zu schaffen, fordern wir deshalb eine gesetzlichen Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichter:innen. Diese Lücke werden wir in dieser Legislaturperiode schließen. Darüber hinaus wollen wir den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit in den familiengerichtlichen Verhandlungen stärken. Zudem brauchen Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Möglichkeit, sich mit Fragen und Beschwerden oder bei Verfahrensproblemen an Ombudsstellen wenden zu können. So sollen Betroffene in Gerichtsverfahren besser unterstützt werden.

Wichtig ist, dass jeder Fall ein Einzelfall ist – mit seinen ganz eigenen Herausforderungen. Die Politik muss den gesetzlichen Rahmen schaffen, in dem dies berücksichtigt werden kann. Denn die beste Entscheidung ist die im Sinne des Kindes. Und sie liegt am Ende bei den Gerichten.

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

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