Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden.
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Antwort 18.05.2022 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.04.2022 von Franziska Giffey SPD
Als Regierende Bürgermeisterin von Berlin und Abgeordnete im Parlament Berlins tue ich alles dafür, damit Familien mit Kindern in Berlin gut leben können.
Antwort 05.03.2022 von Svenja Schulze SPD
Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung dann, wenn die Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefahr für die Frau darstellt oder durch eine Gewalttat entstanden ist.
Antwort 21.02.2022 von Ralf Stegner SPD
Deshalb ist es so wichtig, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt wird und die Grundversorgung bei Konflikten in der Schwangerschaft verbessert wird.
Antwort 10.02.2022 von Oliver Luksic FDP
Als Partei des Rechtsstaates und Anhänger des Grundgesetzes befürworten wir Freie Demokraten die vielfältigen Schutzvorschriften zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Antwort 10.02.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
In erster Linie gehört der Körper der Frau ihr selbst, und nur sie kann darüber entscheiden.