Antwort 14.09.2021 von Alexander Schweitzer SPD
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.

(...) Ihre Anfrage betrifft das Bundesministerium für Bildung und Forschung und nicht den Deutschen Bundestag. (...)
(...) Verfassungsgemäß obliegt den Ländern die Ausgestaltung der Bildungspolitik und Anerkennung von Abschlüssen (...)
(...) Eine Diskriminierung liegt deshalb nicht vor. (...)