Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
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Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.
Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen