Antwort 23.02.2026 von Clemens Hoch SPD
Im vergangenen Jahr haben die Landesregierung und ich durch die Änderung des HochschulG auch die Gebühren für einen Zweit Studium abgeschafft.
Im vergangenen Jahr haben die Landesregierung und ich durch die Änderung des HochschulG auch die Gebühren für einen Zweit Studium abgeschafft.
Meine Krankenkasse hat nach Prüfung entschieden, dass der Studententarif weiterhin möglich ist. Ein Mandat stellt keine Erwerbsarbeit im Sinne des SGB dar.
Mit einer Reform des BAföG wollen wir dafür sorgen, dass die Höhe der Ausbildungsförderungregelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird.