Antwort 10.09.2025 von Saskia Ludwig CDU
Vielen Dank für Ihre Frage.
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Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
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Ein solches Verfahren sollte nicht voreilig angestoßen werden. Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken.
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