Antwort 05.04.2022 von Daniela Ludwig CSU
Deshalb lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt eine einseitige Festlegung auf eines der Modelle durch den Gesetzgeber ab.
Deshalb lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt eine einseitige Festlegung auf eines der Modelle durch den Gesetzgeber ab.
Wir machen uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten.
Weiter werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.
Politik kann und muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit im Falle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten am Ende die beste Entscheidung für das Kind steht

Da ich den von Ihnen angesprochenen Einzelfall nicht detaillierter kenne und beurteilen kann, traue ich mir auch nicht zu, eventuelle Kompetenzmängel in Behörden zu beurteilen.