(...) Bei der Petition mit der ID-Nr. 90088 handelt es sich um eine öffentliche Petition, die vom Petitionsausschuss daraufhin geprüft wird, ob sie den Richtlinien für öffentliche Petitionen entspricht. Wenn dies der Fall ist, wird sie anschließend veröffentlicht. (...)
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(...) Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit, dass Kassen die Versorgung mit Behandlungen und Medikamenten als Satzungsleistung anbieten. Ich bitte darüber hinaus zu bedenken, dass trotz mangelnder Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie, diese zu keiner Zeit grundsätzlich in Frage gestellt wurde. (...)
(...) nach Rücksprache mit dem Sekretariat des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit die Veröffentlichung der Petition 90088 geprüft wird. Diese erfolgt nach festgelegten Kriterien. (...)
(...) Über die Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung wird der Petent informiert; bei positivem Entscheid wird die Petition dann veröffentlicht. Eine Petition wird aber auf jeden Fall im regulären Petitionsverfahren bearbeitet/geprüft - das ist unabhängig davon, ob sie zuvor veröffentlicht wird bzw. war. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeit liegt hier beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: https://www.bundestag.de/petition (...)
(...) Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte zu übernehmen. (...)