Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 18.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Antwort 24.04.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Gesundheitsversicherungs-Struktur ist ungerecht. Unser Ziel ist die Einführung einer Bürgerversicherung.
Antwort 19.05.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Wir als Linke rechtfertigten dieses System durchaus nicht, sondern sehen die bestehenden Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten, privat Versicherten und dem Beihilfesystem für Beamte seit jeher kritisch.
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort ausstehend von Till Backhaus SPD