(...) Ich meine, dass diese Einflussmöglichkeiten auf Kommunal- und Landesebene begrenzt bleiben sollten. Zum Einen, weil die Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene bisher gute Erfahrungen mit dem bewährten System gemacht hat und uns die Erfahrungen der deutschen Geschichte insbesondere der Weimarer Zeit lehren, dass wir sehr behutsam mit direkt demokratische Verfahren sein sollten (das gilt zum Beispiel insbesondere für die Direktwahl des Bundespräsidenten), und zum Anderen weil ein direkt demokratisches Abstimmungsverfahren – wie beispielsweise in der Schweiz üblich – nicht eins zu eins auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragen und angewendet werden kann. (...)
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Sehr geehrter Herr Eisenblätter, lieber Frank,
(...) Dass die demokratische Legitimation der Kammergremien durch die geringe Beteiligung an den Wahlen zur Vollversammlung nicht so ist, wie sie sein sollte, sehe auch ich. Allerdings steht es den Mitgliedern der Kammern ja frei, sich daran zu beteiligen und so auf die Geschicke der Kammern Einfluss zu nehmen. (...)
(...) Ich bezweifle die Richtigkeit des Zitats. Es gibt jedenfalls den Charakter der Bilderberg-Konferenzen falsch wieder. (...)
Sehr geehrter Herr Glaser,
(...) In Artikel 6 des EU-Reformvertrages heißt es: "Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte [...] niedergelegt sind". Damit würde die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. (...)