Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort 30.03.2020 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein für umweltfreundlichen Verkehr, denn E-Autos fahren abgasfrei, leise und oft auch günstiger als vergleichbare Verbrenner. Trotzdem werden immer wieder Zweifel an der Umweltfreundlichkeit der Elektromobilität laut. So kursiert beispielsweise in regelmäßigen Abständen die Behauptung, Elektroautos hätten eine schlechtere Umweltbilanz als Autos mit Verbrennungsmotor. (...)

Portrait von Oliver Krischer
Antwort 17.07.2020 von Oliver Krischer BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Auch Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Größe und Position Verantwortung tragen.

Portrait von Katharina Fegebank
Antwort 18.02.2020 von Katharina Fegebank BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Dass Hamburg plant, Taxiunternehmen zum Umstieg auf E-Autos zu zwingen, ist uns nicht bekannt. Sicherlich ist es aus Gründen des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung wünschenswert, dass möglichst viele PKW in Hamburg durch emissionsneutrale Antriebe ersetzt werden. (...)

Antwort 25.01.2021 von Marc Bernhard AfD

(...) die AfD-Bundestagsfraktion lehnt die zwanghafte Bevorzugung und Förderung der auch ökologisch höchst schädlichen E-Mobilität (Stichwort: Lithium- und Kobaltgewinnung) ab. (...)

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort 05.02.2020 von Andrea Lindholz CSU

(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner SPD, der in den Verhandlungen gefunden werden konnte: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. Denn wir als Union sprechen uns nach wie vor gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus. (...)