Antwort 20.01.2026 von Tobias Krull CDU
Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten.