Im Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Mit dieser Rechtsänderung entfällt auch das bisherige Antragsverfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
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Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wurde veröffentlicht und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme zugesandt.
Der eigentlich bereits vorgesehene Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verzögert sich noch um einige Zeit, wird jedoch nach derzeitigem Stand voraussichtlich innerhalb der sitzungsfreien Zeit des Bundestages im Sommer erfolgen.
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Mit der Reform wird auch die ungerechte Situation beendet, dass Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern unterschiedlich gute Chancen auf die Mehrstaatigkeit haben.
Die generelle Gebühr von 255€ bleibt nach aktuellen Plänen erhalten