(...) Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. (...)
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Sehr geehrter Herr Kellerhoff, (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Aber vielleicht stellen Sie diese besser jenen Protagonisten, die für das Gesetz verantwortlich sind. Nicht selten werden eigentlich sehr wichtige Regelungen, die große Auswirkungen auf die Bürger haben, in Nebensätzen versteckt, um diese ohne großes Aufsehen durchwinken zu können. (...)
(...) Während Anleger Gewinne aus Kapitalanlagen im Privatvermögen versteuern müssen, sollen laut den geplanten Vorschriften zur Änderung von § 20 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zukünftig bestimmte Verluste aus Kapitalanlagen im Privatvermögen nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Konkret sollen u. (...)

(...) Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Neuregelung der Verlustverrechnung vorgenommen. Diese erfolgte als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Berücksichtigung von Verlusten bei Privatanlegern war auch Thema bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 in nationales Recht mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“. Der betreffende § 20 Abs. (...)