(...) Zum Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schröm kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Zuständig für Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaften der Justiz. (...)
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(...) Der Vorgang um Oliver Schröm ist eine Farce. Es ist absurd, dass jemand, der skandalöse Steuerhinterziehungs- und Umgehungspraktiken aufdeckt, strafrechtlich verfolgt wird. Das GeschGehG dürfte leider noch verheerendere Folgen haben. (...)
Sehr geehrte Frau S.,
(...) Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss trotz einer ausführlichen Aufarbeitung der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte den Verdacht ausräumen, dass das Ergaunern von Steuergeld durch Betrugsmodelle keine Konsequenzen hat. Mutige Journalisten sorgen dafür, dass solche Skandale ans Tageslicht kommen. (...)
(...) Hinsichtlich der sogenannten "Cum/Ex- Geschäfte" bin ich Ihrer Meinung, dass diese Art von Geschäften nicht nur bedenklich, sondern sogar rechtswidrig sind und konsequent geahndet werden müssen. (...)