Antwort 17.05.2024 von Patrick Meyer Die PARTEI
Ich habe mir bei der Beantwortung der Frage Mühe gegeben, bitte lesen Sie die ausführliche Antwort.
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Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.
Wir können gerne telefonieren und besprechen, wie Sie sich einbringen können
Wir haben das Urteil erstritten, dass man Höcke als Faschisten bezeichnen darf