(...) Da die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer liegt, rege ich an, sich mit Ihren Überlegungen zur alternativen Installation von Luftreinhaltetechnik in gastronomischen Betrieben auch an ihre Landesregierung zu wenden. Ich selbst würde einen gesetzlichen Nichtraucherschutz durch ein ausnahmefreies Rauchverbot, wie er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform möglich bewertet wurde, präferieren und eine solche Lösung im Vergleich zu Ihrem alternativen Vorschlag weder als "teure" noch als "schädliche Sache" betrachten. (...)
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(...) Dieses Ergebnis ist nicht wünschenswert, da den Betroffenen durch die Rechtsumstellung ihre Rentenanwartschaften mit rückwirkender Gesetzgebung verringert wurden. Würde man generell zum Fremdrentenrecht zurückkehren, würde dies viele Übersiedler schlechter stellen, die von einer tatsächlichen Berücksichtigung ihrer DDR-Erwerbsbiographien im Rahmen des SGB VI profitieren. Ein Wahlrecht zwischen dem FRG und dem SGB VI ist wiederum auch nicht möglich. (...)
(...) Auf das Problem der zunehmenden ärztliche Unterversorgung in bestimmen Regionen hat meine Fraktion schon lange hin- gewiesen. Wir haben mittlerweile in Sachsen, in Ostdeutschlands und in Teilen Westdeutschlands an vielen Praxen und Krankenhäusern einen Ärztenotstand, der dazu führt, daß auch immer weniger Ärzte für Bereitschaften zur Verfügung stehen. (...)
(...) Frage 2: Ja, sowohl die Regierung Schröder als auch die Regierung Merkel haben den Finanzmarkt dereguliert. (...)
(...) Für meine eigene Partei bzw. Fraktion kann ich festhalten, dass wir uns immer schon aktiv für regulierte Märkte eingesetzt haben. Ihre Kritik sollte also etwas differenzierter gegenüber denjenigen formuliert werden, die national wie international bei diesem Thema immer gebremst haben. (...)
Sehr geehrte Frau Frank,
Sie werden nicht erwarten, dass ich acht (!) Fragen beantworte. Das ist, neben den in Ihren Fragen teilweise enthaltenen Unterstellungen, eine Zumutung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB