Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt.
Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt.
Um vulnerable Gruppen auch außerhalb von stationären und ambulanten Pflege-und Krankeneinrichtungen weiterhin zu schützen, können auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderung (Leistungsberechtigte mit einem Persönlichen Budget) und Personen, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind, sich kostenlos testen lassen
Artikel 16 UN-BRK ist jedoch keine rechtliche Anspruchsgrundlage, nach der Anträge auf Aufarbeitung oder Entschädigung bei der Bundesregierung gestellt werden können.