Das SBGG tritt nun endlich am 1.11.2024 in Kraft und die dazugehörige Anmeldung nach Paragraph 4 SBGG ist im Standesamt schon ab dem 1. August 2024 möglich.
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Zusammen machen wir uns stark für eine schnelle Behandlung des Selbstbestimmungsgesetz.
Eine rasche Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ist mir ein sehr wichtiges Anliegen und ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine möglichst schnelle Beratung des Gesetzes im Sinne der Betroffenen im Bundestag einsetzen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist mir ein Herzensanliegen, bereits im Koalitionsvertrag haben wir das Versprechen gegeben, queeres Leben in Deutschland besonders zu fördern. Daher ist es für uns von großer Wichtigkeit, das Selbstbestimmungsgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden.
Trans Personen haben bereits lange genug darauf gewartet, dass der Staat sie in ihrem Geschlecht anerkennt und die Versprechen des Grundgesetzes einhält.
Eine rasche Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ist mir ein sehr wichtiges Anliegen.