Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben.
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Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen.
Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt kein konkretes Datum nennen
Ich trete deshalb weiterhin für eine schnelle Einigung ein, kann Ihnen aber aufgrund der genannten laufenden politischen Debatten keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das Gesetz in den parlamentarischen Prozess kommt.
Es war uns Freien Demokraten wichtig, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Zusammenhang mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erarbeitet wird, da ein enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen besteht.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.