Antwort 12.09.2008 von Wolfgang Gunkel SPD
(...) genau zu lesen, dann verstünden Sie vielleicht auch, dass ich meinte, die Gegenstände müssen auch dazu bestimmt sein, Verletzungen herbeizuführen. Da ein Handwerker sein Werkzeug für die Erledigung seiner Dienste benötigt, hat er natürlich keinen "Waffen-Koffer" bei sich. (...)
