Wichtig ist zugleich: Innerhalb der EU gibt es Koordinierungsregeln der Sozialversicherung. So werden Renten aus den jeweiligen Ländern je nach Einzahlung getrennt berechnet, in der Gesamtbiographie jedoch gemeinsam berücksichtigt. Über die EU hinaus hat Deutschland auch mit weiteren Ländern entsprechende Koordinierungsvereinbarungen und Sozialversicherungsabkommen. Je nach Land wäre dies im Details zu prüfen.
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Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Ich darf in den kommenden Wochen und Monaten Mitglied der von der Bundesregierung einberufenen Rentenkommission sein. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Alterssicherungssystem zu erarbeiten. Hierbei sollen möglichst viele Ideen diskutiert und geprüft werden, auf welchem Wege dies bestmöglich erreicht werden kann. Daher sind Ihre Anregungen sehr wertvoll, sie werden Eingang in die laufenden Diskussionen finden.
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Derzeit wird europarechtlich geprüft, ob der Anspruch auf Frühstart-Rente an Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann.
Diese und andere Detailfragen müssen noch geklärt werden, bevor es einen ersten Referentenentwurf geben wird.
