Bei der Frage des Vertrauensschutzes bei der 'Rente mit 63' haben Sie sich klar geäußert. Welche Übergangsfristen befürworten Sie bei der Rente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren?
Sehr geehrter Herr Rützel,
bei der Rente für besonders langjährig Versicherte fordern Sie eine Übergangszeit von 10 Jahren. Das ist eine klare Forderung und ich hoffe, Sie können mit dieser Positionierung einige Jahrgänge 'retten'.
Die Alterssicherungskommission hat zudem vorgeschlagen, das Eintrittsalter für langjährig Versicherte 'zeitnah' von 63 auf 64 anzuheben. Im weiteren empfiehlt sie: "Die Umsetzung der Maßnahme sollte sofort beschlossen und mit einem Vorlauf umgesetzt werden, der den rentennahen Jahrgängen ausreichend Planungssicherheit gibt."
Wie definieren Sie, Herr Rützel als Fachpolitiker und Vorsitzender des federführenden Ausschusses für sich die zeitliche Dimension dieses 'Vorlaufs'? Welche Übergangsszenarien werden Sie in die Debatte einbringen?
Sehr geehrter Herr F.,
der Unterschied zwischen den beiden Empfehlungen der Alterssicherungskommission ist für mich erst einmal, dass die Kommission die abschlagsfreie Rente nach mindestens 45 Beitragsjahren vollständig abschaffen will, während bei der Rente mit Abschlägen nach mindestens 35 Versicherungsjahren der frühestmögliche Zeitpunkt vom 63. auf das 64. Lebensjahr verschoben werden soll.
Angesichts der seit Einführung dieser Regelung angestiegenen Regelaltersgrenze, die 2031 schließlich bei 67 Jahren liegen wird, argumentieren manche, dass man auch bei einer Verschiebung auf 64 mit Abschlägen drei Jahre früher in Rente gehen kann als regulär. Ich bin dennoch grundsätzlich für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung. Für den Fall, dass sie geändert wird, muss aber auch bei dieser Rentenart, der Rente für langjährig Versicherte, darauf geachtet werden, dass Menschen ihren Ruhestand schon frühzeitig planen. Deshalb spreche ich mich auch in dieser Debatte für einen ordentlichen Vertrauensschutz mit langen Übergangszeiten aus. Die genaue Zahl wird sich in den Verhandlungen zur gesetzlichen Regelung zeigen.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel
