Antwort 13.01.2026 von Alexander Hoffmann CSU
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Ich war allerdings schon immer dafür, dass insbesondere Familienunternehmen und privat aufgebautes Eigentum nicht durch übermäßige steuerliche Belastungen gefährdet werden.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.