Antwort ausstehend von Daniela Ludwig CSU
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Antwort 15.12.2025 von Joachim Herrmann CSU
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Antwort ausstehend von Ralph Edelhäußer CSU
Antwort ausstehend von Dirk Vöpel SPD
Antwort ausstehend von Tim Klüssendorf SPD
Antwort 20.10.2025 von Hendrik Bollmann SPD
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Pflegekinder, die oft schon mit besonderen sozialen und familiären Herausforderungen konfrontiert sind, steuerlich schlechter gestellt werden.