Ihre Beantwortung der Frage vom Mai 2024. Könnten Sie mir/uns bitte diesen Sinneswandel bezüglich der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren erklären?
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich kenne selbstverständlich die Abschläge, die je nach Geburtsjahr bei einem früheren Renteneintritt anfallen. Und natürlich gibt es nach wie vor Konstellationen, in denen Versicherte nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können: Nämlich dann, wenn Sie aktuell 64 Jahre und 4 Monate oder älter sind.
In dem Interview, auf das Sie sich beziehen, habe ich wörtlich gesagt, dass es die sogenannte „Rente mit 63“ überhaupt nicht mehr gibt:
„Die Rente mit 63 gibt es schon lange nicht mehr. Sie steigt ja auf 65. Wer aber 45 Jahre auf dem Buckel hat, der hat seinen Beitrag geleistet und darf abschlagsfrei in Rente gehen.“
Ich betone in dem Interview genau das, was Sie auch schreiben. Der Renteneintritt mit 63 Jahren war für alle Versicherten, die vor 1953 geboren wurden. Für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, wurde und wird das Eintrittsalter schrittweise angehoben wird. Das entspricht der Erhöhung des regulären Rentene
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider verstehe ich Ihre Frage nicht ganz, da es bei mir keinen „Sinneswandel“ gab. Nach wie vor halte ich die Möglichkeit, nach mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, für richtig. Das habe ich in zahlreichen Interviews und Presseartikeln, die bundesweit erschienen sind, in den letzten Wochen auch immer wieder betont.
Also nein, wenn es nach mir geht, bleibt diese Rentenart weiter bestehen. Da ich Politik allerdings nicht alleine machen kann und wir einen Koalitionspartner haben, der bei der letzten Wahl deutlich mehr Stimmen erreicht hat als meine Partei, fordere ich zumindest sehr lange Übergangsfristen, sollte etwas geändert werden.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel
