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So gibt es bis heute keine bundesweit verbindlichen, einheitlichen Messnormen zur Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche. Ohne die Klärung einer verbindlichen Messregelung drohen neue und langwierigen Rechtsunsicherheiten.
Die angesprochenen Gesichtspunkte beim Erwerb von Immobilien sind bereits geltende Rechtslage.
Es darf nicht sein, dass Käufer für Wohnflächen zahlen, die tatsächlich nicht vorhanden sind oder, dass Mängel unentdeckt bleiben.
Eigenheim fördern heißt nicht „grüne Wiese“ versiegeln, sondern Ortskerne stärken und bestehende Gebäude nutzen.
Für die Verkäufer*in einer Wohnung gibt es bereits jetzt starke Anreize für korrekte Angaben im notariellen Kaufvertrag und in der Teilungserklärung zu sorgen.