Alles, was ich Ihnen dazu jetzt mitteilen könnte, wäre vorläufig, und ich halte es für redlicher, keine Erwartung zu wecken, deren Grundlage noch nicht steht. Sobald der Entwurf im Landtag vorliegt, sind die Zahlen öffentlich und nachprüfbar.
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Ich bitte auch im Interesse derjenigen, die das alles erarbeiten, umsetzen, in Verbändebeteiligungen bewerten und im Gesetzgebungsverfahren in Landesregierung und im Landtag zu beraten haben, um ein wenig Verständnis.
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.
Der Vergleich der Alimentation mit anderen Bundesländern hat übrigens im Kern keinen Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.
Beide Vorhaben – die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung sowie die verfassungsgemäße Anpassung der Besoldung – sind geplant und werden umgesetzt, jedoch ist aktuell noch unklar, wann genau dies geschieht