Antwort 13.01.2025 von Andrea Lindholz CSU
In Bezug auf die mögliche Aberkennung einer Aufenthaltserlaubnis, ist der gesamte Prozess, von der Prüfung bis zum Widerruf, bereits jetzt gesetzlich geregelt.
In Bezug auf die mögliche Aberkennung einer Aufenthaltserlaubnis, ist der gesamte Prozess, von der Prüfung bis zum Widerruf, bereits jetzt gesetzlich geregelt.
Die Zeiten haben sich geändert; eine Aufnahme wird nicht mehr selbstverständlich und pauschal erfolgen.
In der CDU darf sich selbstverständlich jeder so äußern, wie er es für richtig hält.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.