Antwort 20.11.2025 von Katrin Staffler CSU
Die Einführung eines Gehörlosengeldes auf Landesebene ist ein sehr wichtiges Vorhaben, das im Koalitionsvertrag der bayerischen Landesregierung vereinbart wurde
Die Einführung eines Gehörlosengeldes auf Landesebene ist ein sehr wichtiges Vorhaben, das im Koalitionsvertrag der bayerischen Landesregierung vereinbart wurde
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.

Dabei war die Fahrtkostenübernahme im Gegensatz zu seinerzeitigen Meldungen kein Thema.
Sie müssen überhaupt keine Angst haben.