Wir streben einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt an, in dem Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht mehr notwendig sind, weil alle Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit finden können. Solange das nicht so ist, fordern wir, dass Menschen die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, mindestens den Mindestlohn erhalten. Außerdem dürfen sie nicht weniger Rechte haben als andere Arbeitnehmer*innen. Denn Sie haben ganz recht. Alles andere verstößt auch aus unserer Sicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das Grundgesetz.
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Wir Grüne wissen, dass Menschen in den Werkstätten sehr wenig verdienen. Das wollen wir ändern.
Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Auch der Abbau von Barrieren in bundeseigenen Bestandsbauten muss deutlich früher als 2045 erfolgen.