Aus unserer Sicht ist die sogenannte Mütterrente aus vielerlei Gründen ungerecht ausgestaltet. So nützt sie all denjenigen Müttern wenig, die Leistungen der Grundsicherung im Alter erhalten und diese auch mit zusätzlichen Entgeltpunkten nicht verlassen können.
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Aus unserer Sicht ist die sogenannte Mütterrente aus vielerlei Gründen ungerecht ausgestaltet.
(...) Davon hätten auch diejenigen Mütter nichts, die vor 1992 Kinder geboren haben. (...)
(...) Entscheidet das Familiengericht rechtskräftig über den Versorgungsausgleich, so greift es gestaltend sowohl in die Rechtsbeziehungen der ausgleichsberechtigten als auch der ausgleichspflichtigen Person zu den jeweils beteiligten Versorgungsträgern ein. (...)
(...) Die Kindertagesbetreuung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Bund hat die Länder in den vergangenen Jahren zwar massiv finanziell unterstützt, über Anspruchsberechtigung und Höhe der Kosten für die Kindertagesbetreuung entscheiden aber die jeweiligen Länderparlamente. (...)
(...) Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. (...)