für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.
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Antwort 23.01.2023 von Hannes Walter SPD
Antwort 10.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet.
Antwort 10.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht sagen
Antwort 23.02.2023 von Bärbel Bas SPD
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).
Antwort 09.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen-Anhalt möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP