Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet und soll möglichst unkompliziert erfolgen. Für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Ab wann die Beantragung in Thüringen möglich ist, kann ich auf Grund der Zuständigkeit der thüringischen Staatsregierung nicht sagen.
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Antwort 25.01.2023 von Marion Walsmann CDU
Antwort 01.08.2023 von Bodo Ramelow Die Linke
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.
Antwort 05.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.01.2023 von Hannes Walter SPD
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben
Antwort 16.01.2023 von Alexander Throm CDU
Wo genau die Anträge gestellt und ab wann die Zuschüsse ausgezahlt werden, ist noch nicht bekannt.