Antwort 20.09.2025 von Roderich Kiesewetter CDU
Die Hauptaufgabe des Staates ist es, für Sicherheit der Bürger zu sorgen. Sicherheit muss dabei immer integriert betrachtet werden.
Die Hauptaufgabe des Staates ist es, für Sicherheit der Bürger zu sorgen. Sicherheit muss dabei immer integriert betrachtet werden.
Sehr gern können wir von den sozialen Einsparungen die Sie sehen ins persönlich ins Gespräch kommen.
Das Ausbildungsgeld sowie das Wohngeld sind Sozialleistungen, die einer Einbürgerung zum jetzigen Zeitpunkt widersprechen. Wenn Sie nach Ihrer Umschulung in einem Arbeitsverhältnis stehen, steigen Ihre Chancen auf Einbürgerung erheblich.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.