Antwort 22.11.2024 von Martin Sichert AfD
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
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Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Bei genauerem Informationsbedarf über die unterschiedlichen Ablage- und Messenger-Systeme bitten wir Sie sich an das zuständige Ministerium zu wenden.
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie bei vielen Krankenkassen bereits online